Auf den städtischen Friedhöfen in Gelsenkirchen bieten wir Ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Bestattungsformen. Hiermit möchten wir sowohl den individuellen Wünschen und Anforderungen der Verstorbenen, als auch denen der Angehörigen gerecht werden. Bestattungen in den einzelnen Grabarten sind in der Regel jeweils in Särgen oder Urnen möglich. Eine Ausnahme stellt das Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof dar, in dem ausschließlich Urnen beigesetzt werden können.
Unser Angebot umfasst klassische Wahlgräber und Reihengräber, bei denen die individuelle Gestaltung und Pflege des Grabes zumeist von den Angehörigen übernommen wird. Darüber hinaus können Sie aus weiteren Grabarten wählen, bei denen für die Angehörigen kaum oder gar kein Pflegeaufwand besteht. Neben gärtnerisch gepflegten Gemeinschaftsgräbern werden naturnahe Bestattungen im Friedhain sowie in den Naturgrabstätten angeboten.
In der folgenden Übersicht finden Sie alles Wissenswerte zu den einzelnen Grabarten.
Die Wahlgrabstätte ist eine Grabform, die als Einzel- oder auch als Familiengrab genutzt werden kann. Sie dient also der Bestattung einer oder mehrerer Personen.
Erdwahlgrabstätten können aus einer bis zu maximal vier Grabstellen bestehen. Pro Stelle ist die Beisetzung eines Sarges und zusätzlich von bis zu zwei Urnen möglich. Natürlich können in Erdwahlgrabstätten auch nur Urnen beigesetzt werden.
Urnenwahlgrabstätten umfassen eine Grabstelle, in der bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können.
Die Lage der Wahlgrabstätte wird mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
Grabkennzeichnung
Auf der Grabstätte kann ein stehendes Grabmal errichtet werden. Zusätzlich sind liegende Namenssteine möglich.
Grabpflege
Die Gestaltung und Pflege der Wahlgrabstätte wird von den Angehörigen übernommen. Die Aufgabe kann von den Nutzungsberechtigten selbstverständlich auch vergeben werden, zum Beispiel an eine Friedhofsgärtnerei.
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte wird zunächst für 25 Jahre erworben. Ein Nacherwerb ist möglich. Bei mehrstelligen Erdwahlgrabstätten wird immer nur die Stelle bezahlt, die neu belegt wird. Die Nutzungszeit für weitere, bereits belegte Stellen braucht nicht nachgekauft werden. Eine Ausnahme besteht bei zusätzlichen Urnenbestattungen. Diese setzen eine Verlängerung des Nutzungsrechtes voraus. So die Pflege der Erdwahlgrabstätte gewährleistet ist, braucht bei Ablauf des Nutzungsrechtes bis zur nächsten Beisetzung keine Verlängerung erfolgen. Bei den Urnenwahlgräbern muss die Grabstelle nach jeder Beisetzung eine Nutzungszeit von 25 Jahren aufweisen.
Gebühren
Die Gebühren für die die Grabbereitung und Grabnutzung betragen bei der Beisetzung eines Sarges 4.101 Euro und bei einer Urne 2.571 Euro.
Für die Verlängerung der Nutzungszeit fällt bei Erdwahlgrabstätten eine Gebühr von 114 Euro pro Stelle und Jahr an. Bei Urnenwahlgrabstätten beträgt diese Gebühr 62 Euro.
Friedhöfe
Wahlgrabstätten für Särge und Urnen werden auf allen aktiven städtischen Friedhöfen mit Ausnahme des Alten Friedhofs Beckhausen angeboten.
Das Reihengrab ist ein Einzelgrab. Beerdigt wird jeweils eine Verstorbene bzw. ein Verstorbener. Die Beisetzung von Särgen und Urnen findet in unterschiedlichen Grabfeldern statt.
Wie der Name schon sagt, werden die einzelnen Gräber der Reihe nach belegt. Eine Auswahl bestimmter Stellen ist daher nicht möglich.
Grabkennzeichnung
Auf dem Reihengrab kann ein stehendes oder liegendes Grabmal errichtet werden.
Grabpflege
Die Gestaltung und Pflege der Reihengräber wird von den Angehörigen übernommen. Die Aufgabe kann von den Nutzungsberechtigten selbstverständlich auch vergeben werden, zum Beispiel an eine Friedhofsgärtnerei.
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für 25 Jahre erworben. Ein Nacherwerb ist nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren für die die Grabbereitung und Grabnutzung betragen bei der Beisetzung eines Sarges 2.706 Euro und bei einer Urne 1.821 Euro.
Friedhöfe
Reihengräber für Särge und Urnen werden auf allen aktiven städtischen Friedhöfen mit Ausnahme des Alten Friedhofs Beckhausen angeboten.
Bei den Gemeinschaftsgräbern findet die Beisetzung der Särge bzw. Urnen in einer Rasenfläche statt. Am Kopfende der Gräber befindet sich eine Platzfläche, die von den Angehörigen individuell gestaltet werden kann. Möglich sind zum Beispiel eine Bepflanzung oder eine Abdeckung mit Mulch, Kies und ähnlichen Materialien oder einer Grabplatte. Hieran schließt sich ein Pflanzstreifen an. Die Platzfläche und der Pflanzstreifen sind durch einen Rahmen aus Cortenstahl eingefasst. Das wetterfeste Material entwickelt im Laufe der Zeit eine charakteristische, rostbraune Patina.
Grabkennzeichnung
Auf der Platzfläche kann eine Grabplatte verlegt oder ein Grabstein errichtet werden.
Grabpflege
Die Rasenfläche und der Pflanzstreifen werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Die Platzfläche kann von den Angehörigen pflegefrei oder pflegeleicht gestaltet werden.
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für 25 Jahre erworben. Ein Nacherwerb ist nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren betragen bei der Besetzung eines Sarges 4.484 Euro und bei einer Urne 2.674 Euro. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Grabbereitung und Grabnutzung sowie die Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung für die gesamte Nutzungsdauer von 25 Jahren.
Friedhöfe
Gemeinschaftsgräber für Särge und Urnen stehen auf allen aktiven städtischen Friedhöfen mit Ausnahme des Alten Friedhofs Beckhausen zur Verfügung.
Die dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgrabstätten sind eine besondere Bestattungsform. Es handelt sich jeweils um eine größere zusammenhängende Fläche auf dem Friedhof, die zum Beispiel von einer Friedhofsgärtnerei oder einem Verbund mehrerer Gewerbetreibender landschaftsgärtnerisch gestaltet und betrieben wird. In den Gemeinschaftsgrabstätten können Sarg- und Urnenbestattungen durchgeführt werden.
Grabkennzeichnung
Mit Grabsteinen, die in der gärtnerisch gestalteten Fläche integriert sind, kann die Grabstelle gekennzeichnet und der Name der oder des Verstorbenen benannt werden. Die Art der Grabmale wird von dem jeweiligen Betreiber vorgegeben.
Grabpflege
Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte erfolgt durch den jeweiligen Anbieter. Mit diesem ist vor der Beisetzung ein Treuhand-Dauergrabpflegevertrag für die gesamte Ruhezeit von 25 Jahren abzuschließen.
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre vergeben. Nutzungsberechtigt ist der jeweilige Betreiber der Gemeinschaftsgrabstätte.
Gebühren
Die Gebühren für die die Grabbereitung und Grabnutzung betragen bei der Beisetzung eines Sarges 2.709 Euro und bei einer Urne 1.881 Euro. Die Kosten für die Grabpflege ergeben sich aus dem mit dem jeweiligen Betreiber abzuschließenden Treuhand-Dauergrabpflegevertrag.
Friedhöfe
Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätten für Särge und Urnen gibt es auf allen aktiven städtischen Friedhöfen mit Ausnahme des Friedhofs Hassel-Oberfeldingen und des Alten Friedhofs Beckhausen.
Der Friedhain ist eine naturnahe Bestattungsart für Särge und Urnen in Form eines Rasengrabes unter Bäumen. Die Beisetzung von Urnen erfolgt im Wurzelbereich der Bäume. Särge werden im Randbereich des Grabfeldes bestattet. Auf dem Alten Friedhof Beckhausen werden ausschließlich Urnen beigesetzt.
Grabkennzeichnung
Auf einem Gemeinschaftsgrabmal kann eine Tafel mit dem Namen sowie dem Geburts- und Sterbedatum angebracht werden. Auf dem Alten Friedhof Beckhausen ist eine individuelle Kennzeichnung der Grabstelle mit einem Grabmal möglich. Für ein einheitliches Erscheinungsbild werden das Material, die Größe und die Gestaltung von der Friedhofsverwaltung vorgegeben.
Grabpflege
Die Pflege der Grabfelder wird komplett von der Friedhofsverwaltung übernommen. Für Grabschmuck wie Blumen und Kerzen steht eine gemeinschaftliche Platzfläche zur Verfügung.
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für 25 Jahre erworben. Auf dem Alten Friedhof Beckhausen läuft das Nutzungsrecht für 30 Jahre. Ein Nacherwerb ist nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren betragen bei der Besetzung eines Sarges 4.078 Euro und bei einer Urne 2.314 Euro. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Grabbereitung und Grabnutzung sowie die Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung für die gesamte Nutzungsdauer von 25 Jahren.
Friedhöfe
Die Bestattung von Särgen und Urnen im Friedhain wird auf dem Hauptfriedhof, dem Westfriedhof, dem Ostfriedhof und dem Südfriedhof angeboten. Im Friedhain auf dem Alten Friedhof Beckhausen ist ausschließlich die Beisetzung von Urnen möglich.
Die Naturgrabstätte stellt eine pietätvolle, naturnahe Alternative zu intensiv gepflegten Grabanlagen dar. Die Beisetzung der Särge und Urnen erfolgt in einer Wiese mit heimischen Wildkräutern. Die Randbereiche werden mit Blumenwiesen und Blütensträuchern gestaltet.
Grabkennzeichnung
Auf einem Gemeinschaftsgrabmal kann eine Tafel mit dem Namen sowie dem Geburts- und Sterbedatum angebracht werden.
Grabpflege
Die Pflege der gesamten Grabanlage wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Für Grabschmuck wie Blumen und Kerzen steht eine gemeinschaftliche Platzfläche zur Verfügung.
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird für 25 Jahre erworben. Ein Nacherwerb ist nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren betragen bei der Besetzung eines Sarges 3.073 Euro und bei einer Urne 1.943 Euro. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für die Grabbereitung und Grabnutzung sowie die Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung für die gesamte Nutzungsdauer von 25 Jahren.
Friedhöfe
Naturgrabstätten für Särge und Urnen gibt es auf allen aktiven städtischen Friedhöfen mit Ausnahme des Alten Friedhofs Beckhausen.
Für Angehörige muslimischen Glaubens gibt es auf dem Friedhof Hassel-Oberfeldingen eigene Grabfelder für Bestattungen in Wahlgräbern oder Reihengräbern. Unter Berücksichtigung der traditionellen Bestattungsriten können Verstorbene hier in einem Leichentuch ohne Sarg bestattet werden. Zudem stehen auf diesem Friedhof wie auch auf dem Ostfriedhof Räumlichkeiten für eine rituelle Waschung zur Verfügung.
Auf dem Hauptfriedhof ist ein Bereich eingerichtet, in dem verstorbene Frühgeborene beerdigt werden können, für die rein rechtlich keine Bestattungspflicht gilt. Für die Beisetzung wird keine Gebühr erhoben. Das Grabfeld wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt.